DYTREX® Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Für den Geschäftsverkehr zwischen dem Besteller (Käufer) und der DYTREX GmbH (DYTREX, Verkäufer) gelten nachstehende Bedingungen.
  2. Nachstehende Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen und Warenverkäufe ausschließlich.
  3. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Käufers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von DYTREX ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  4. Sämtliche getroffene Vereinbarungen zwischen DYTREX und einem Käufer bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
  5. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware als angenommen und sind Teil eines Vertrages zwischen DYTREX und dem Käufer.

II. Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
  2. Aufträge, Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  3. Telefonisch, per E-Mail, mündlich oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn der Versand oder die Aushändigung der Ware und Rechnungsstellung erfolgt sind.
  4. Technische Änderungen sowie Änderungen in Ausführung, Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

III. Preise – Zahlungsbedingungen

  1.  Alle Preise gelten ab Werk zuzüglich von der DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG („Grüner Punkt“) erhobenen Entsorgungsgebühren. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Bei Aufträgen, die einen Mindestbestellwert von 100 Euro unterschreiten, wird eine Versandkosten-pauschale erhoben, die sich aus der aktuellen Preisliste und Bestellformularen ergibt.
  3. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
  4. Der Käufer gerät 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder mit Empfang der ersten Mahnung in Zahlungsverzug. Im Falle des Verzuges stehen DYTREX – vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Verzugsschadens – Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu.
  5. Es wird hiermit eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Käufers ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

IV. Lieferung, Lieferfrist, Verpackung, Gefahrenübergang

  1. Feste Lieferfristen bestehen nicht. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden von DYTREX schriftlich bestätigt. DYTREX ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.
  2. Eine Lieferverpflichtung besteht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch DYTREX verschuldet.
  3. Verzögert sich der Versand der bestellten Liefergegenstände aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
  4. Bei einem Eintritt von unvorhersehbaren Hindernissen, welche außerhalb einer Einflussmöglichkeit liegen – beispielsweise Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Vormaterial, behördliche Verfügungen, Feuerschäden, Naturkatastrophen, Rohstoffmangel – verlängern sich vereinbarte Lieferfristen angemessen und zwar gleichgültig, ob diese Hindernisse bei DYTREX oder bei Zulieferanten eintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von DYTREX zu vertreten, wenn bereits Verzug besteht. Beide Parteien sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Liefertermin um mehr als 8 Wochen überschritten wird. Es bestehen keine Schadenersatzansprüche.
  5. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Lieferungen „ab Werk“. Die Wahl der Versandart bleibt DYTREX vorbehalten, die zuverlässige Versendung der Ware wird durch von DYTREX beauftragte Frachtführer sichergestellt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es im Streitfall dem Käufer obliegt, den Nichtzugang einer Lieferung zu beweisen. Bei besonderen Versandwünschen (24-Stunden-Zustellung, Expressgut, usw.) erfolgt die Lieferung zu Lasten des Käufers ab Werk.
  6. DYTREX ist berechtigt, Aufträge an den pharmazeutischen Großhandel weiterzuleiten, sofern nicht vom Käufer ausdrücklich eine Direktlieferung gewünscht wird.
  7. Der Export gelieferter Ware ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DYTREX untersagt. Der Käufer wird das Export-Verbot auch seinen Abnehmern auferlegen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des Exportverbotes behält sich DYTREX das Recht vor, die Belieferung einzustellen und/oder die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer zu beenden.
  8. Die Verpackung wird auf Kosten von DYTREX übernommen. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen.
  9. Für die zu liefernde Ware wird auf Kosten von DYTREX eine Transportversicherung abgeschlossen.

V. Beanstandungen, Beschaffenheit, Schadenersatz

  1. Offensichtliche Mängel oder Unvollständigkeit der Ware müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ankunft der Lieferung am Bestimmungsort schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels gerügt werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. Ansprüche des Käufers wegen Mangelhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Lieferung sind ausgeschlossen, wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wurde.
  2. Bei mangelhafter Lieferung wird Ware nach Wahl von DYTREX ersetzt oder nachgebessert (Nacherfüllung). Ist die Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehlgeschlagen, so kann der Käufer eine Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen.
  3. DYTREX ist berechtigt, die Ware dem jeweils neuesten Stand der Technik anzupassen und dementsprechende Änderungen vorzunehmen. Die in Preislisten, Broschüren, Katalogen, Werbematerialien oder in den zu einem Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen technischen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und sonstige technische Daten und Verwendungsempfehlungen sind unverbindlich, sie befreien den Käufer nicht von der Prüfung der Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke, Verfahren und Einsatzfälle. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich DYTREX Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne Zustimmung von DYTREX nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  4. Dem Käufer steht bei Veränderungen oder Abweichungen unter Ausschluss weiterer Ansprüche nur ein Rücktrittsrecht zu, wenn die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen von DYTREX für den Käufer unzumutbar sind. Technische Beratung und Auskünfte über Anwendungsmöglichkeiten der Produkte von DYTREX erfolgen stets nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich unter Ausschluss jeglicher Haftung für die Hinweise oder die hierdurch entstehenden Ergebnisse.
  5. Alle weitergehenden Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, egal aus welchen Rechtsgründen. DYTREX haftet nicht für Schäden, die an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, vor allem nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. DYTREX haftet nicht für die Folgen unsachgemäßer Verwendung, Änderung oder Behandlung der gelieferten Ware. Bei medizinisch-technischen Geräten haftet DYTREX insbesondere nicht für verursachte Schäden durch Verwendung ungeeigneter Reagenzien oder für Folgen mangelhafter Wartung seitens des Käufers oder Dritter sowie für Mängel, die auf normalem Verschleiß beruhen oder durch Transportschäden verursacht wurden.
  6. Soweit die Schadensursachen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter von DYTREX beruhen; bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; bei Mängeln, die DYTREX arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert hat; bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit noch Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird, gilt vorstehende Haftungszeichnung nicht. Außerdem gilt sie nicht für Körperschäden, die auf einer von DYTREX, von DYTREX gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungshilfen zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen. Die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden wird auf die Deckungssumme von DYTREX Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.
  7. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten vom Tage der Lieferung an. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 24 Monate ab Ablieferung der Ware.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Gegenstände bleiben Eigentum von DYTREX, bis alle gegenwärtigen Ansprüche gegen den Käufer, sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Der Käufer ist berechtigt, die im Eigentum von DYTREX stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Käufer tritt DYTREX jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach der Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die nicht DYTREX gehören, weiterveräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung von DYTREX gegen den Käufer in Höhe des zwischen beiden Parteien vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.
  2. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Das Befugnis von DYTREX, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich DYTREX, dies nicht zu tun, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Käufer von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht DYTREX der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen beiden Parteien vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.
  3. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für DYTREX gemäß § 950 BGB. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt DYTREX das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes der Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Käufer wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für DYTREX verwahren.
  4. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer DYTREX unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit DYTREX Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, DYTREX die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den DYTREX entstandenen Ausfall.
  5. DYTREX verpflichtet sich, auf Anforderung die DYTREX zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt DYTREX.

VII. Software

An Programmen und dazugehörenden Dokumenten und nachträglichen Ergänzungen wird dem Käufer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzerrecht zum internen Gebrauch mit den Produkten, für die Programme geliefert werden, eingeräumt. Sämtliche sonstigen Rechte an den Programmen und Dokumentationen, einschließlich Kopien und nachträglicher Ergänzungen, bleiben bei DYTREX. Der Käufer hat sicherzustellen, dass diese Programme und Dokumente ohne vorherige Zustimmung von DYTREX Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Die Überlassung von Quellprogrammen bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt das Benutzungsrecht mit Auftragsablieferung und Lieferung der Programme, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als erteilt. Änderungen der Programme sind unzulässig. Werden vom Käufer oder von Dritten geänderte Programme verwendet, ist DYTREX für Schäden nicht haftbar. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler im Softwareprogramm nicht völlig ausgeschlossen werden können. Der Käufer wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und DYTREX offensichtliche Fehler unverzüglich schriftlich mitteilen. DYTREX übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung in der Dokumentation bzw. den Festlegungen in der Auftragsbestätigung entspricht. Darüber hinaus sichert DYTREX weder bestimmte Eigenschaften der Softwareprogramme noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder Kundenbedürfnisse zu. DYTREX haftet nicht für Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass DYTREX deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Käufer sichergestellt hat, dass diese Daten aus dem Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form festgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.
Soweit Haftungsausschlüsse gemäß vorstehender Absätze nur unter Vollkaufleuten rechtsverbindlich vereinbart werden können, verbleibt es bei einem Geschäft mit einem Nichtkaufmann bei der gesetzlich zulässigen Möglichkeit des weitgehenden Haftungsausschlusses.

VIII. Gerichtsstand – Erfüllungsort – Datenschutz

  1. Für diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einer Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer ist Berlin. DYTREX ist jedoch berechtigt, auch am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
  3. Erfüllungsort ist Berlin, soweit nicht anders vereinbart.
  4. Die Verarbeitung, Nutzung und Erhebung von Daten erfolgt unter Beachtung gesetzlicher Regelungen. DYTREX ist berechtigt, käuferbezogene Daten zu speichern. Die Weitergabe dieser Daten erfolgt jedoch im Einzelfall nach vorheriger Prüfung nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen, der berechtigten Interessen eines Vertragspartners oder der Allgemeinheit erforderlich ist.

IX. Retourenregelung

  1. Eine Rücksendung kann grundsätzlich nur nach erfolgter Absprache erfolgen. Die Waren müssen sich in der Originalverpackung und in einem unversehrten Zustand befinden. Die Ware ist verpackt in einem festen Karton kostenfrei an DYTREX zurückzusenden.
  2. Umtausch oder Gutschrift können erfolgen, wenn bei Waren ein Qualitätsmangel zu beanstanden ist. DYTREX behält sich vor, nicht-vergütungsfähige Retouren zu vernichten. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung.

X. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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